Dieses Projekt wird durch die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration aus Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds Plus gefördert.
Dieses Projekt wird durch die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration aus Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds Plus gefördert.

Stellungnahme des Bremer Netzwerk gegen Diskriminierung zur geplanten

Landesantidiskriminierungsstelle

Wir, das Bremer Netzwerk gegen Diskriminierung, empfinden das öffentliche Nachdenken
über eine Angliederung der Landesantidiskriminierungsstelle an die Stelle der Polizei- und
Feuerwehrbeauftragten (oder jede andere Stelle) als Beschädigung der LADS, bevor diese
überhaupt ihre Arbeit aufnehmen konnte.
Nur mit der Einrichtung einer eigenständigen LADS werden wichtige Strukturen geschaffen,
durch die Bremen der Aufgabe, allen Bürger*innen eine diskriminierungsfreie Teilhabe zu
ermöglichen, nachkommt. So fällt die Konzeption und Implementation einer
Landesantidiskriminierungsstrategie ebenso in die Aufgaben der LADS wie die Erarbeitung
eines Landesantidiskriminierungsgesetztes, das im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
bestehende Schutzlücken schließt. Darüber hinaus fungiert sie als einzige horizontale Erst-
und Verweisberatung und koordiniert die Zusammenarbeit der bestehenden
Beratungsstellen.
Wir kritisieren, dass die Berichterstattung über die LADS bisher durch die Veröffentlichung
des Gehalts, die Spekulation über Parteinähe der Bewerber*innen, die unvollständige
Beschreibung ihrer Zuständigkeit usw. bestimmt ist. Dies diskreditiert die Relevanz der
Institution und begünstigt ein Klima, in dem Menschenrechtsfragen auf ihre
Einsparungsfähigkeit abgeklopft werden.
Wir erwarten, dass die Bremer Parteien die Haltung bewahren, zu der sie sich mit dem KOA
Beschluss, eine Landesantidiskriminierungsstelle einzurichten, bekannt haben.
Eine Abkehr von diesem Ziel sendet das Signal, dass ein diskriminierungsfreies
Zusammenleben in Bremen nur dann wichtig sei, wenn es nicht zu viel Mühe macht.
Die Antidiskriminierungsakteur*\innen Bremens haben sich seit Jahren auf den Beschluss
verlassen und strategisch darauf eingestellt, dass die LADS in der versprochenen Form
kommt. Dies hatte Einfluss auf Schwerpunktsetzung, Stellenausschreibungen,
Ressourcenplanung und auch auf den Verzicht auf Lobbyarbeit zum Ausbau der eigenen
Beratungsstrukturen.
Wir beobachten mit Sorge, dass der Wandel im politischen Diskurs auch vor den Parteien
nicht Halt macht, die ihm entschlossen entgegenstehen müssten.
Wir fordern von der Koalition, dass sie ihren eigenen Beschluss ohne Abstriche umsetzt.
Gerade in Zeiten, in denen rechte Positionen Zuspruch erhalten und diskriminierende Worte,
Taten und Politik anschlussfähig sind, muss Demokratieschutz unabhängig, zentral und
sichtbar institutionalisiert werden. Es braucht es das politische Signal, dass die regierenden
Parteien und deren Beschlüsse verlässlich sind. Dass sie sich konsequent und nachhaltig
gegen Diskriminierung und für Chancengleichheit einsetzen, dass Teilhabe und
Diskriminierungsschutz im Land Bremen alle Menschen einschließt und oberste Priorität hat.
Bremen, den 08.11.2024


Neue ADA-Publikation zu Innerbetrieblichen Beschwerdestellen veröffentlicht

Viele Wege führen zur Innerbetrieblichen Beschwerdestelle. Eine Broschüre für Bremer Betriebe und Organisationen

Deckblatt%20Brosch%C3%BCre%202022
Sie setzen sich innerhalb Ihres Betriebes für Antidiskriminierung ein? Planen Sie die Einrichtung einer Innerbetrieblichen Beschwerdestelle nach § 13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes? „Viele Wege führen zur Innerbetrieblichen Beschwerdestelle“ gibt Betrieben und Organisationen Handlungsempfehlungen und Praxisbeispiele – niedrigschwellig und bedarfsorientiert.

  • Was ist bei der Einrichtung Innerbetrieblicher Beschwerdestellen zu beachten?
  • Welche Beschwerdestruktur ist für meinen Betrieb sinnvoll?
  • Welche rechtlichen Rahmenbedingungen setzt das AGG?

Profitieren Sie von den Erfahrungen Bremer Organisationen, die sich schon auf den Weg zur passenden IBS gemacht haben: 

  • Welche Vorteile sind damit verbunden, wenn Arbeitgebende Beschwerdebeauftragten durch Beschäftigte wählen lassen?
  • Was kann eine IBS nach Innen und Außen in einem kleinen Unternehmen mit wenig Beschäftigten bewirken?
  • Welche Überlegungen stellen andere Arbeitgebende in Hinsicht auf die personelle Besetzung und Ansiedelung der IBS in ihrem Unternehmen an?

Nutzen Sie die Lese-Empfehlungen im Literaturverzeichnis. Folgen Sie den Links zu ausgewählten Publikationen mit weiterführenden Informationen und Beispielen zur Einrichtung von IBS, Handlungsempfehlungen für Unternehmen, Beschwerdeverfahren und Mustervorlagen.

Wir freuen uns über Ihr Feedback und wenn Sie die Broschüre an Interessierte weiterleiten. Die Broschüre steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Gerne können Sie unsere Publikationen auch in gedruckter Form kostenfrei bestellen.